Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG)

Gemäß § 10 WpPG hat ein Emittent, dessen Wertpapiere an einem organisierten Markt zum Handel zugelassen sind, dem Publikum mindestens einmal jährlich ein Dokument zur Verfügung zu stellen, welches alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die das Unternehmen in den vorangegangenen zwölf Monaten aufgrund bestimmter kapitalmarktrechtlicher Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Aufgrund der Genussscheine und Anleihen, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind, unterliegt die Bertelsmann AG diesen Anforderungen. 

Im Zeitraum vom 01. Januar 2011 bis 28. März 2012 (Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2011) hat die Bertelsmann AG folgende Informationen bzw. Dokumente veröffentlicht:

Jährliches Dokument

 

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